Mediatoren
Der Begriff des Mediators ist gesetzlich nicht geschützt, so dass sich eigentlich jeder als Mediator bezeichnen könnte. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Bestrebungen, eine Abgrenzung der Spreu von dem Weizen herbeizuführen.
So bieten die großen Interessenverbände (Bundesverband Mediation e.V., BMWA Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V., Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familen-Mediation e.V.) Zertifizierungen an, aber auch regionale Anbieter, wie z. B. der Verein Die Mediation M-V e.V. erstellen Listen mit Mediatoren, die eine vorgeschriebene Ausbildung vorweisen können.
Anwälte dürfen nur unter den Voraussetzungen des § 7a Berufsord-nung der Rechtsanwälte als Mediatoren bezeichnen.
Die (Landes-) Rechts-anwaltskammern führen Listen über Anwalts-Mediatoren, die örtlichen Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammer halten ebenfalls Listen mit namen und Adressen von Mediatoren bereit (entsprechende Adressen finden Sie hier).
Wie nun einen Mediator auswählen?
Hier liegt ein erstes Problem darin, dass beide Parteien eines Mediationsverfahrens sich auf einen Mediator einigen müssen.
Es bietet es sich an, gemeinsam einen oder mehrere Mediatoren aufzusuchen und den Mediator gemeinsam auszuwählen. Wichtig ist, dass beide Medianten Vertauen zu der ausgewählten Person finden können. Jeder Mediator wird deshalb Verständnis dafür aufbringen, wenn die Parteien sich ein Bild von seiner Person machen wollen.
Natürlich ist es ausgeschlossen, dass z. B. der Anwalt der einen Par- tei als Mediator ausgewählt wird. Hier würde die andere Partei naturgemäß Mistrauen empfinden.
Der Mediator sollte darüber hinaus gewisse Kenntnisse ist der streitgegenständlichen Materie haben. Es kann nicht Aufgabe der Parteien sein, die Weiterbildung des Mediators zu besorgen.