Grundsätze der Mediation
Das
Mediationsverfahren unterliegt festen Grundsätzen, welche den beteiligten
Parteien ausreichende Sicherheit geben sollen. Die Parteien müssen sich darauf
verlassen können, dass der Mediator diese Grundsätze
einhält.
1. Neutralität/Allparteilichkeit
Wie
auch im gerichtlichen Verfahren ist im Mediationsverfahren die Neutralität des
Mediators wesentliche Voraussetzung für das Gelin- gen des Prozesses. Der
Mediator vertritt keine der Mediationspar- teien (Medianten). Er berät sie auch
nicht im rechtlichen Sinne. Der Mediator leitet den Mediationsprozess.
Davon zu unterscheiden ist der Anwalt,
welcher eine Partei im Me- diationsverfahren vertritt. Dieser Rechtsbeziehung
liegt ein Anwalts-vertrag zu Grunde. Hier vertritt der Anwalt den Medianten als
Partei. Im Gegensatz zum Mediator braucht er gerade nicht neutral zu sein.
2. Vertraulichkeit
Die Vertraulichkeit ist eine wesentliche
Grundregel der Mediation.
Die Medianten werden sich nur öffnen und die
tatsächlichen Hintergründe ihres Konflikts preisgeben, wenn sie damit rechnen
können, dass diese vertraulichen Angaben nach dem Ende des Verfahrens nicht an
die Öffentlichkeit getragen werden.
Die
Parteien vereinbaren deshalb, dass alles im Rahmen der Mediation Gesagte
vertraulich bleibt und vereinbaren insoweit Stillschweigen. Dieses gilt für den
Mediator wie auch für die Medi- anten untereinander.
3.
Selbstverantwortlichkeit
Unter der Selbstverantwortlichkeit versteht
man, dass die Median- ten angeleitet werden, ihre Positionen selber zu
vertreten, die Lö- sung des Konflikts in die Hand zu nehmen und selbst
herbeizuführen. Ziel der Mediation ist es, eine für beide Parteien
gewinnbringende Lösung zu erarbeiten (Win-Win-Situation).
4.
Ergebnisoffenheit
Eine wesentlichen Grundregel der Mediation ist die
Ergebnisoffen- heit. Tritt man von vorn herein mit einem festen Ergebnis im
Kopf an, so schränkt man damit den Kreis der Lösungsmöglichkeiten über die
Gebühr ein. Manchmal versteckt sich eine Lösung und wird erst dann erkennbar,
wenn man von der vorgefassten Meinung ablässt.
5. Informiertheit
Unter diesem Begriff versteht man, dass die Medianten die gegen-seitigen
Positionen erfasst und verstanden haben müssen. Es soll versucht werden, einen
gleichmäßigen Informationsstand herbei zu führen, damit die Parteien auf dieser
Basis ein für sie günstiges Ergebnis erarbeiten können.
6.
Freiwilligkeit
Die Freiwilligkeit ist ein zentrales Element des
Mediationsprozesses. Nur wenn eine Partei eine Lösung wirklich will, lässt sich
eine solche gewinnbringend finden.