Ablauf des Mediationsverfahrens
Das Mediationsverfahren kann man grob in 5 Phasen einteilen.
Deren Dauer richtet sich nach den Parteien sowie der Art und dem Umfang des zu lösenden Konflikts.
1. Arbeitsbündnis
In
diesem ersten Schritt erläutert der Mediator den Prozess der Mediation,
den Verlauf, die Rolle des Mediators, die Prinzipien und Grundregeln,
die zeitliche Dimension und die Kosten.
Der bisherige Stand des Konflikts wird thematisiert, die Erwartungen der Parteien werden erfragt.
Ziel
des Arbeitsbündnisses soll der Abschluss des Mediationsver-trages sein
sowie die Beratung über die gemeinsamen Regeln des Gesprächs.
Der ersten Phase kann im Einzelfall ein Einzelgespräch des Media- tors mit den Medianten vorausgehen.
2. Themensammlung
In
dieser Phase, der ersten tatsächlichen Phase der Mediation, wer- den
die zu lösenden Konflikte erarbeitet und hinterfragt. Ziel der zweiten
Phase ist, dass die Medianten ihre gegenseitige Stand- punkte
austauschen und verstehen.
3. Interessenfindung
In
der dritten Phase wird der Konflikt bearbeitet. Ausgehend von der, den
Parteien bewussten Ebene der Realität soll versucht wer- den, auf die
tieferliegende Ebene der Bedürfnisse und Interesse der Medianten
herabzusteigen, um auf dieser Basis Lösungsansätze zu erarbeiten.
4. Konfliktlösung
Auf
der Basis der Erkenntnisse der dritte Phase wird in dieser Phase
versucht, die einzelnen Konfliktbestandteile einer Lösung zuzuführen.
Die Bedürfnisse und Interessen der Parteien sollen dabei im Vor-
dergrund stehen. Ziel ist eine für beide Parteien gewinnbringende
Lösung - die sog. Win-Win-Lösung - zu finden.
5. Abschluss einer Vereinbarung
Auf der Basis der vorgefundenen Lösungsansätze soll in dieser letz- ten Phase versucht werden, die von den Medianten erarbeiteten Lösung zu einer Vereinbarung zusammenzufassen.
Je nach Konflikt kann es angezeigt sein, dass die Parteien die gefundene Lösung in diesem Stadium noch einmal mit ihren anwalt-lichen Beratern besprechen, um diese auch aus rechtlicher Sicht zu hinterfragen.
Erst dann soll es zu einem verbindlichen Abschluss der Vereinba- rung kommen.