Ablauf des Mediationsverfahrens

Das Mediationsverfahren kann man grob in 5 Phasen einteilen.

Deren  Dauer richtet sich nach den Parteien sowie der Art und dem Umfang des zu lösenden Konflikts.

1. Arbeitsbündnis

In diesem ersten Schritt erläutert der Mediator den Prozess der Mediation, den Verlauf, die Rolle des Mediators, die Prinzipien und Grundregeln, die zeitliche Dimension und die Kosten.

Der bisherige Stand des Konflikts wird thematisiert, die Erwartungen der Parteien werden erfragt.


Ziel des Arbeitsbündnisses soll der Abschluss des Mediationsver-trages sein sowie die Beratung über die gemeinsamen Regeln des Gesprächs.

Der ersten Phase kann im Einzelfall ein Einzelgespräch des Media- tors mit den Medianten vorausgehen.


2. Themensammlung

In dieser Phase, der ersten tatsächlichen Phase der Mediation, wer- den die zu lösenden Konflikte erarbeitet und hinterfragt. Ziel der zweiten Phase ist, dass die Medianten ihre gegenseitige Stand-  punkte austauschen und verstehen.

3. Interessenfindung

In der dritten Phase wird der Konflikt bearbeitet. Ausgehend von der, den Parteien bewussten Ebene der Realität soll versucht wer-   den, auf die tieferliegende Ebene der Bedürfnisse und Interesse der Medianten herabzusteigen, um auf dieser Basis Lösungsansätze zu erarbeiten.


4. Konfliktlösung

Auf der Basis der Erkenntnisse der dritte Phase wird in dieser Phase versucht, die einzelnen Konfliktbestandteile einer Lösung zuzuführen. Die Bedürfnisse und Interessen der Parteien sollen dabei im Vor-  dergrund stehen. Ziel ist eine für beide Parteien gewinnbringende Lösung - die sog. Win-Win-Lösung - zu finden. 


5. Abschluss einer Vereinbarung

Auf der Basis der vorgefundenen Lösungsansätze soll in dieser letz- ten Phase versucht werden, die von den Medianten erarbeiteten Lösung zu einer Vereinbarung zusammenzufassen.

Je nach Konflikt kann es angezeigt sein, dass die Parteien die gefundene Lösung in diesem Stadium noch einmal mit ihren anwalt-lichen Beratern besprechen, um diese auch aus rechtlicher Sicht zu hinterfragen. 



Erst dann soll es zu einem verbindlichen Abschluss der Vereinba-    rung kommen.