Wie verläuft ein Mediationsverfahren?

Ablauf des Mediationsverfahrens


Das Mediationsverfahren kann man grob in 5 Phasen einteilen. 
Deren  Dauer richtet sich nach den Parteien sowie der Art und dem
Umfang des zu lösenden Konflikts. 

 

1. Arbeitsbündnis

In diesem ersten Schritt erläutert der Mediator den Prozess der 
Mediation, den Verlauf, die Rolle des Mediators, die Prinzipien und 
Grundregeln, die zeitliche Dimension und die Kosten. 

Der bisherige Stand des Konflikts wird thematisiert, die Erwartungen 
der Parteien werden erfragt. 

Ziel des Arbeitsbündnisses soll der Abschluss des Mediationsvertrages 
sein sowie die Beratung über die gemeinsamen Regeln des Gesprächs. 

Der ersten Phase kann im Einzelfall ein Einzelgespräch des Mediators 
mit den Medianten vorausgehen.

 

2. Themensammlung

In dieser Phase, der ersten tatsächlichen Phase der Mediation, werden 
die zu lösenden Konflikte erarbeitet und hinterfragt. Ziel der zweiten 
Phase ist, dass die Medianten ihre gegenseitige Standpunkte austauschen 
und verstehen. 

 

3. Interessenfindung 

In der dritten Phase wird der Konflikt bearbeitet. Ausgehend von der, 
den Parteien bewussten Ebene der Realität soll versucht werden, auf 
die tieferliegende Ebene der Bedürfnisse und Interesse der Medianten 
herabzusteigen, um auf dieser Basis Lösungsansätze zu erarbeiten. 
 


4. Konfliktlösung 

Auf der Basis der Erkenntnisse der dritte Phase wird in dieser Phase 
versucht, die einzelnen Konfliktbestandteile einer Lösung zuzuführen. 
Die Bedürfnisse und Interessen der Parteien sollen dabei im Vorder-
grund stehen. Ziel ist eine für beide Parteien gewinnbringende Lösung 
- die sog. Win-Win-Lösung - zu finden. 


5. Abschluss einer Vereinbarung 

Auf der Basis der vorgefundenen Lösungsansätze soll in dieser letz- 
ten Phase versucht werden, die von den Medianten erarbeiteten Lösung 
zu einer Vereinbarung zusammenzufassen.

Je nach Konflikt kann es angezeigt sein, dass die Parteien die gefundene 
Lösung in diesem Stadium noch einmal mit ihren anwaltlichen Beratern 
besprechen, um diese auch aus rechtlicher Sicht zu hinterfragen. 


Erst dann soll es zu einem verbindlichen Abschluss der Vereinbarung kommen.

 

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